AGB´s
*Allgemeine Geschäftsbedingungen*
der *SmartFix Oberflächeninstandsetzung, Inhaber **Liridon Latifi*, Weinstraße 26 76829, Ranschbach

1. *Allgemeines; Geltungsbereich*

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der *SmartFix Oberflächeninstandsetzung*.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote, Serviceleistungen und Verträge, in laufender und auch in künftiger Geschäftsverbindung.

1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich oder in Textform ihrer Geltung zugestimmt.

2. *Vertragsabschluss*

Der Vertrag zwischen uns und Auftraggebern kommt durch Annahme unseres Angebots zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder in Textform erfolgen. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn wir mit der Ausführung der angebotenen Dienstleistungen beginnen.

3. *Angebote, Lieferfristen, Kostenvoranschläge*

3.1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme derselben freibleibend und können von uns jederzeit widerrufen werden.

3.2. An erstellten Mustern, erarbeiteten Lösungsvorschlägen für die Instandsetzung von Gewerken, an Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen bzw. Informationen, die ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichnet sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, solche Unterlagen bzw. die darin enthaltenen Informationen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch uns an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine pauschale Vertragsstrafe von € 25.000,00 zu bezahlen. Hiervon unberührt sind darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung.

3.3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und weisen lediglich eine Schätzung der zu erwartenden Kosten aus. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung. In diesem Fall stellen wir auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (Bilder, Mängellisten und Beschreibungen) einen schriftlichen Kostenvoranschlag aus. In diesem sind die Arbeiten und die erforderlichen Materialien, Übernachtungen, Anfahrten und sonstigen besonderen Hinweise im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. An einen solchen verbindlichen Kostenvoranschlag halten wir uns bis zum Ablauf von vier Wochen gebunden. Sofern sich von den vom Auftraggeber übermittelten Informationen bzw. Unterlagen Abweichungen zur tatsächlich zu erbringenden Leistung in Art und Umfang zeigen, können sich auch Abweichungen bei der Preisberechnung ergeben.

3.4. Verbindliche Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Vorarbeiten, wie insbesondere die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen oder Muster die vom Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls kostenpflichtig.

3.5. Der Beginn von uns angegebenen Leistungsterminen setzt stets die Abklärung aller technischen Fragen im Vorfeld voraus.

3.6. Sollte vertraglich eine bestimmte Leistungszeit bzw. Lieferfrist vereinbart worden sein, gelten diese Zeitpunkte jeweils vorbehaltlich vollständiger, rechtzeitiger und mangelfreier Belieferung durch Dritte. Das Gleiche gilt, wenn die rechtzeitige Leistungserbringung von Zusagen Dritter abhängt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass unsere Leistungserbringung vom Vorherrschen gewisser Witterungsbedingungen abhängt, so dass sich auch bei Fehlen dieser Voraussetzungen die Leistungszeit verschieben kann.

3.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass am Ende jeden Arbeitstages eine berechtigte Person zur Quittierung der erbrachten Leistungen oder erbrachten Arbeitsstunden zur Verfügung steht. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer späteren Quittierung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.8. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3.9. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Fall der Unmöglichkeit voll von der Verpflichtung, die vereinbarte Leistung zu erbringen.

4. *Vertragsumfang*

4.1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistung entsprechend dem Auftrag.

4.2. Wir treten im Bereich der professionellen Oberflächeninstandsetzung von beschädigten hochwertigen Coatings, der Modifizierung von Oberflächen und der Behebung von Schäden an Glasoberflächen als „Problemlöser“ auf. Unsere technischen und handwerklichen Möglichkeiten stellen im Rahmen der Oberflächeninstandsetzung in Qualität und Rationalität den technisch realisierbaren Stand der Technik dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von uns erbrachten Leistungen reine Instandsetzungs-Leistungen sind. Als solches garantieren wir nicht für die Wiederherstellung des Neuwerts.
Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und im Rahmen des technisch Möglichen ausgeführt. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei bereits vorhandenen Schäden (z. B. Kratzer, Risse, Materialermüdung) oder bestehenden Mängeln eine vollständige Schadensbeseitigung nicht garantiert werden kann. Insbesondere können die Arbeiten bei vorher bestehenden Schäden oder strukturellen Schwächen (wie tiefen Kratzern oder Materialverformungen) zu optischen Veränderungen oder Verschlechterungen führen, die nicht der Haftung des Auftragnehmers unterliegen.

4.3. Wir haben das Recht, für die Leistungserbringung Dritte zu beauftragen. In diesem Fall tragen wir das Risiko der ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch den Dritten. Wir müssen sicherstellen, dass der Dritte mit den technischen Vorgaben ausreichend vertraut und in unseren Methoden angemessen geschult ist.

5. *Preise*

5.1. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nur dann, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Die Preise verstehen sich exklusive weiterer anwendbarer Steuern, Regiearbeiten, Fahrt- und anderen Kosten, welche nicht unmittelbar die Arbeiten an dem instandzusetzenden Gewerk umfassen.

5.2. Wir behalten uns vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Weitere Kosten wie Regiearbeiten oder Fahrkosten werden separat verrechnet. Arbeitsgeräte wie Lifte, Krane oder Gerüste werden separat angeboten und sind nicht vom Angebot umfasst, sofern diese nicht ausdrücklich ausgewiesen sind.

5.3. Entstehen während der Reparatur Mehrkosten, die nicht vorhersehbar und vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst waren, übernimmt der Auftraggeber diese Mehrkosten. Wir informieren den Auftraggeber unmittelbar nach Entstehung der Mehrkosten über den Grund und den Umfang dieser Mehraufwendungen.

5.4. Unsere Leistungen sind nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen eingehend auf unser Konto zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Bestimmung bei verspäteter Zahlung Verzug ohne weitere Mahnung eintritt.

5.5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5.6. Rechnungsempfänger ist stets der Auftraggeber. Die Rechnungsanschrift ist bereits bei Vertragsschluss anzugeben. Wird durch eine verspätete Mitteilung der Rechnungsanschrift die Zahlung verzögert, ist der hierdurch entstehende Verzugsschaden, wie beispielsweise Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Auftraggeber zu bezahlen.

5.7. Eine direkte Abrechnung gegenüber Versicherern bieten wir nicht an.

5.8. Wird ein erteilter Auftrag per E-Mail oder schriftlich erteilt und anschließend zurückgezogen oder erfolgt keine weitere Rückmeldung, wird eine Gebühr in Höhe von 35 % des Nettobetrags fällig. Ausgenommen hiervon sind Fälle höherer Gewalt, wie Tod, schwere Krankheit oder sonstige unverschuldete Umstände, die durch geeignete Nachweise belegt werden müssen.“


6. *Pflichten des Auftraggebers*

6.1. Sollten für die Leistungserbringung durch uns Mitwirkungs- oder Vorbereitungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sein, ist dieser verpflichtet, die entsprechenden Handlungen vorzunehmen. Sollten wir aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht in der Lage sein, unsere Leistung zu erbringen, geht dies nicht zu unseren Lasten. Zu den Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zählt insbesondere auch eine vollständige und richtige Information über die durchzuführenden Arbeiten und die Gegebenheiten vor Ort.

6.2. Der Auftraggeber hat vor Aufnahme der Arbeiten empfindliche Materialien, wie Verputze, spezielle Böden, etc., welche feuchtigkeits- und verschmutzungsempfindlich sind zu deklarieren und mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.

7. *Abnahme*

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine zeichnungsberechtigte Person zur Verfügung zu stellen, die zum Zeitpunkt der vereinbarten Fertigstellung der Leistung die Abnahme derselben durchführen kann. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung muss nicht bei Vertragsschluss festgelegt werden, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.

7.2. Die Abnahme stellt keine Voraussetzung für das Entstehen unseres Vergütungsanspruchs dar. Sie dient lediglich dem Nachweis der Leistungserbringung und Erfüllung der in 4.2. festgehaltenen Pflichten.

7.3. Sollte der Auftraggeber der Verpflichtung, eine zeichnungsberechtigte Person zur Erklärung der Abnahme zum Zeitpunkt der Abnahme zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommen und hierdurch weitere Aufwendungen für beispielsweise eine weitere Anfahrt eines unserer Mitarbeiter an den Ort der Leistung notwendig werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Über die Abnahme ist jeweils ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das vom Auftraggeber sowie einem unserer Mitarbeiter zu unterzeichnen ist.*

7.4. In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach dem vereinbarten Ende der Leistungszeit oder einer Anzeige durch uns, dass unsere Leistung erbracht wurde, schriftlich die Abnahme zu erklären.

7.5. Erklärt der Auftraggeber nicht unverzüglich bzw. vor Ablauf obiger Frist die Abnahme, ohne die Gründe für eine Verweigerung der Abnahme darzulegen, so gilt die Abnahme als erfolgt.

7.6. Die rüge- bzw. anstandslose Nutzung eines von uns instandgesetzten Gegenstandes steht einer Abnahme in diesem Sinne gleich.

7.7. Bezahlt der Auftraggeber unsere Rechnung ohne Beanstandung, gilt dies ebenfalls als Abnahme. In diesem Fall beginnt die Gewährleistungsfrist mit Erbringung der Leistung zu laufen.

8. *Gewährleistung; Haftung*

8.1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden und für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist.

Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Hier haften wir jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertragszweck verbunden und vorhersehbar sind.

8.2. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass im Hinblick auf die von uns angebotenen und durchzuführenden Leistungen keinerlei Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien abgegeben werden.

8.3. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB von zwei Jahren.

8.4. Uns stehen grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zu. Sollte eine Nachbesserung zweimal gescheitert sein oder sich bereits nach dem ersten Versuch herausstellen, dass diese unmöglich ist bzw. nicht den vom Auftraggeber gewünschten Effekt erbringt, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Nach Ausübung dieses Rücktrittsrechts sind die gegenseitig gewährten Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Rückabwicklung auszutauschen. Wertersatz- und Nutzungsersatzansprüche bleiben unberührt.

8.5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

8.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns etwaige Schäden unverzüglich zu melden.


8.7 Haftungsausschluss nach der Abnahme

Nach der Abnahme unserer Leistungen übernehmen wir keine Haftung für Schäden oder Mängel, die an den instandgesetzten Flächen oder Objekten nach der Abnahme auftreten. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nach der Abnahme durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Behandlung, oder Veränderungen an den instandgesetzten Objekten entstehen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er die erbrachten Leistungen im Rahmen der Abnahme eingehend prüfen sollte. Etwaige Mängel oder Schäden, die bei der Abnahme nicht festgestellt wurden, sind von der Haftung ausgeschlossen. Die Abnahme wird durch ein Abnahmeprotokoll dokumentiert, das von beiden Parteien unterzeichnet wird

9. *Datenschutz*

Wir dürfen die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag speichern, verarbeiten und verwenden. Wir ergreifen sämtliche Maßnahmen, die zur Sicherung der Daten nach den gesetzlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Datenschutzrechts erforderlich sind. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch uns einverstanden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden. Die hiermit erklärte Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

10. *Schlussbestimmungen*

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, dass die ganze oder teilweise unwirksame oder unwirksam gewordene Regelung durch eine rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung ersetzt wird.

11. *Höhere Gewalt*

Wird die fristgerechte Erfüllung durch uns, unseren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so sind wir während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Ferner gelten auch staatliche Maßnahmen aufgrund einer der vorgenannten Ereignisse, die zur Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Erfüllung der betroffenen Pflicht führen, als höhere Gewalt.

Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche beider Parteien sind in diesem Fall ausgeschlossen. Gegenseitig erbrachte Leistungen sind zurückzuerstatten. Ist die Rückerstattung einzelner Leistungen nicht möglich, tritt an deren Stelle eine angemessene Entschädigung.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

12.2. Gerichtsstand ist, sofern dies wirksam vereinbart werden kann, unser Geschäftssitz
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